Freuen Sie sich auf:
Die Vermittlung des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie die fachpraktische Ausbildung am Patienten werden im systematischen Wechsel von Theorie- und Praxisphasen organisiert.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung ab. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26. Mai 1994. Die Prüfung (das Staatsexamen) erfolgt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-AprV) vom 6. Dezember 1994.
Die theoretische Ausbildung umfasst 2.900 Unterrichtsstunden und vermittelt Kompetenzen für u.a. folgende Tätigkeiten:
- Physiotherapeutisch untersuchen
- Physiotherapeutische Behandlungsziele festlegen
- Physiotherapeutische Behandlungen planen und ausführen
- Patienten anleiten, schulen und beraten
- Physiotherapeutische Behandlungen dokumentieren und evaluieren
Die fachpraktische Ausbildung findet unter Verantwortung der Schule statt und umfasst 1600 Unterrichtsstunden. Sie wird schwerpunktorientiert an verschiedenen Standorten der KRH gestaltet und durch die Lehrenden der Schule für Physiotherapie sowie durch die Mentoren der physiotherapeutischen Abteilungen begleitet. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Verknüpfung der Ausbildungsinhalte an den beiden Lernorten Schule und Klinik.
Unser Ziel ist, dass Sie durch unser solides Unterrichtsangebot berufliche Handlungskompetenz entwickeln. Dabei sollen aktivierende Unterrichtsmethoden zum Erwerb von Fachkompetenz beitragen, so dass Sie Verständnis für Patienten und deren Lebenssituation entwickeln und dass Sie selbst Freude an Bewegung und am Lehren von Bewegung haben. Dazu bieten wir auch digitale Lernunterstützung an. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung ab. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26. Mai 1994. Die Prüfung (das Staatsexamen) erfolgt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-AprV) vom 6. Dezember 1994.
Die theoretische Ausbildung umfasst 2.900 Unterrichtsstunden und vermittelt Kompetenzen für u.a. folgende Tätigkeiten:
- Physiotherapeutisch untersuchen
- Physiotherapeutische Behandlungsziele festlegen
- Physiotherapeutische Behandlungen planen und ausführen
- Patienten anleiten, schulen und beraten
- Physiotherapeutische Behandlungen dokumentieren und evaluieren
Die fachpraktische Ausbildung findet unter Verantwortung der Schule statt und umfasst 1600 Unterrichtsstunden. Sie wird schwerpunktorientiert an verschiedenen Standorten der KRH gestaltet und durch die Lehrenden der Schule für Physiotherapie sowie durch die Mentoren der physiotherapeutischen Abteilungen begleitet. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Verknüpfung der Ausbildungsinhalte an den beiden Lernorten Schule und Klinik.
Unser Ziel ist, dass Sie durch unser solides Unterrichtsangebot berufliche Handlungskompetenz entwickeln. Dabei sollen aktivierende Unterrichtsmethoden zum Erwerb von Fachkompetenz beitragen, so dass Sie Verständnis für Patienten und deren Lebenssituation entwickeln und dass Sie selbst Freude an Bewegung und am Lehren von Bewegung haben. Dazu bieten wir auch digitale Lernunterstützung an.
Was wir uns wünschen:
Bedingungen um für die Ausbildung zugelassen zu werden:
- Abitur oder mindestens Realschulabschluss mit einem guten Abschluss
- ärztliches Attest über die körperliche Eignung zur Ausbildung in diesem Beruf
Persönliche Voraussetzungen:
- Kommunikationsfähigkeit
- manuelles Geschick
- körperliche Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit und persönliches Engagement
Zusätzliche Voraussetzungen:
- Nachweis über ein mind. 2-tägiges Schnupperpraktikum in der Physiotherapie für die Bewerbung
- Nachweis über ein 12-wöchiges pflegerisches Praktikum bis Ausbildungsbeginn
Ihre Bewerbung sollte enthalten:
- Lebenslauf
- Bewerbungsanschreiben mit einer ausführlichen Berufswahlbegründung
- Zeugniskopien
- ärztliches Attest über die körperliche Eignung zur Ausbildung in diesem Beruf
- Nachweis über ein 2-tägiges Schnupperpraktikum in der Physiotherapie (Schilderung persönlicher Eindrücke und Erlebnisse mit zwei Patienten -Bitte anonymisiert beschreiben!)
Die Bewerbungsfrist für dieses Stellenangebot beginnt am 01.03.2025 und endet am 15.04.2025